Mit der Anmeldung für den Aufenthalt in einer Ferienwohnung bietet der Vermieter, dem Mieter den Abschluss eines Zeitmietvertrages verbindlich an. Dieses Angebot kann mündlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen. Der Mietvertrag ist abgeschlossen, sobald die Buchungsbestätigung bei dem Mieter eingetroffen ist.
Der Mietpreis wird bei Anreise in bar fällig.
Ist der vereinbarte Mietzins bis zum Mietantritt nicht vollständig entrichtet, ist der Vermieter nach vorheriger Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Mieter ist im Fall des Rücktritts zur Leistung einer Entschädigung gem. Ziffer 5.2 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet.
Die Ferienwohnung darf maximal von der in der Buchungsbestätigung aufgeführten Anzahl von Erwachsenen, Kindern und Tieren bewohnt werden. Jeder Person wird Bettwäsche, ein Badetuch und ein Handtuch zur Verfügung gestellt. Die bereitgestellte Wäsche wird wöchentlich gewechselt. Eine Belegung, die über die vertraglich vereinbarte Anzahl hinausgeht, berechtigt den Vermieter zur Kündigung. In diesem Fall der Kündigung des Mietverhältnisses, ist der Mietzins bis zum vertraglichen Ende der Mietzeit weiterhin geschuldet.
Die Mitnahme eines Haustieres wird nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung gestattet. Maßgeblich sind die Vereinbarungen in der Buchungsbestätigung.
Der Mieter ist verpflichtet sich an die gesetzlich übliche Hausordnung zu halten. Das Rauchen in den Wohnungen ist nicht gestattet.
Die angebotenen An- und Abreisetermine sind bindend. Die Wohnung ist 10.30 Uhr freizugeben und kann ab 14 Uhr bezogen werden.
Jeder Mieter verpflichtet sich, die Wohneinheit nebst Inventar und Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln. Er ist außerdem verpflichtet, den während seines Aufenthaltes durch sein Verschulden, das Verschulden seiner Begleiter oder Gäste entstandenen Schaden unmittelbar dem Vermieter oder dessen Beauftragten anzuzeigen und zu ersetzen.
Der Müll ist zu trennen und gemäß Abfallbeseitigungsverordnung des Landkreises in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.
Im Rahmen der Betriebsführung des Weingutes, in welchem sich die Ferienwohnungen befinden, kann es saisonal (während der Weinlese) zu Lärmbelästigungen kommen.
Mängel sind dem Vermieter oder dessen Beauftragten unmittelbar, d.h. sofort nach deren Erkennen anzuzeigen. Dem Vermieter wird ein angemessener Zeitraum zur Mängelbeseitigung eingeräumt.
Der Mieter kann verlangen, dass bis zum Anreisetag ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus der Buchung eintritt. Der Wechsel der Mietvertragspartei bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
Bei Rücktritt oder Nichtantritt aus Gründen, die vom Vermieter nicht zu vertreten sind, kann angemessener Ersatz für die getroffenen Reservierungen und Aufwendungen verlangt werden. Bei der Berechtigung des Ersatzes sind die ersparten Aufwendungen sowie die anderweitige Verwendung zu berücksichtigen. Dem Mieter bleibt es benommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die vom Vermieter in der Pauschale ausgewiesenen Kosten. Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der Ersparten Aufwendungen und möglicher anderweitiger Verwendung wie folgt pauschaliert:
bis zum 30. Tag vor Mietbeginn 0 % vom Gesamtpreis vom vereinbarten Mietzins.
vom 29. -14. Tag vor Mietbeginn 25% vom Gesamtpreis vom vereinbarten Mietzins.
vom 13. - 7. Tag vor Mietbeginn 50% vom Gesamtpreis vom vereinbarten Mietzins.
vom 6. - 1. Tag vor Mietbeginn oder bei Nichtanreise 90% vom Gesamtpreis vom vereinbarten Mietzins.
Die Ausübung des Rücktritts ist nur dann wirksam, wenn sie dem Vermieter gegenüber schriftlich erklärt wurde. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung beim Vermieter.
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig Verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
Der Vermieter haftet für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjektes. Eine Haftung für evtl. Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der Buchungsbestätigung und werden mit Unterzeichnung der Buchungsbestätigung akzeptiert.
Alternativ:
Die Buchungsbestätigung wird in elektronischer Form per E-mail ausgehändigt und gilt durch Zustimmungper E-mail als vereinbart.
Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Lorch/Rhein, 01. Januar 2025